
Wer eine Gewerbeimmobilie neu nutzen möchte – etwa ein Café statt eines Ladens oder ein Fitnessstudio statt eines Büros – steht oft vor der Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Bislang bedeutete das meist: formeller Bauantrag, Zeitaufwand und Unsicherheit. Doch jetzt gibt es gute Nachrichten für viele Nutzergruppen in Köln: Die Stadt hat den Prozess vereinfacht. Ab sofort genügt in bestimmten Fällen eine formlose Nutzungsanzeige anstelle eines aufwendigen Bauantrags.
Was bedeutet das konkret?
Die Stadt Köln hat klargestellt: Eine formelle Nutzungsänderung ohne bauliche Änderungen erfordert nicht mehr zwingend einen Bauantrag – wenn keine zusätzlichen Anforderungen ausgelöst werden, z. B. an Brandschutz, Stellplätze oder Erschließung. Stattdessen reicht eine einfache schriftliche Anzeige mit allen relevanten Angaben zur geplanten Nutzung. Die Stadt prüft dann, ob ein förmliches Verfahren notwendig ist – oder ob die Nutzung direkt aufgenommen werden darf.
Den offiziellen Link zur Nutzungsanzeige finden Sie hier:
Stadt Köln – Nutzungsanzeige (statt Bauantrag)
Für wen ist das interessant?
Diese neue Möglichkeit betrifft z. B.:
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Gewerbebetriebe, die eine bereits gewerblich genutzte Fläche übernehmen
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Pop-ups, Showrooms oder temporäre Konzepte
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Start-ups und Konzepte, die kurzfristig Flächen aktivieren möchten
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Eigentümer, die ihre Fläche schneller vermarkten wollen
Unser Tipp:
Klären Sie frühzeitig, ob Ihre geplante Nutzung unter diese Regelung fällt – das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern kann auch ein echter Standortvorteil sein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende Fläche zu finden und gemeinsam mit Fachplanern den Prozess sicher zu begleiten.
Sie planen eine Nutzungsänderung in Köln oder Umgebung?
Wir beraten Sie gerne und stellen den Kontakt zu Baujuristen, Architekten und Behörden her – damit Ihre Vision schnell Realität wird.
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